Abrechnung



Jede Behandlung wird individuell abgerechnet. Die Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 50 und 120 Euro und sollten direkt nach der Behandlung bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie bis 24 Stunden vor dem Termin Zeit diesen abzusagen. Sollten Sie später absagen, und wir den Termin nicht anderweitig belegen können. Wird dieser je halbe Stunde mit 50 Euro als Ausfall in Rechnung gestellt.
Für die jeweiligen Versicherungsarten gilt:

PRIVATVERSICHERUNG:

Wir rechnen die osteopathische Leistung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab, sodass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme/ Teilkostenerstattung erfüllt sind. Bitten wenden Sie sich dennoch direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

GESETZLICH VERSICHERTE:

Seit Anfang 2012 erstatten auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung stattfindet. Die Bedingungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und können sich ändern.

BEIHILFE:

Für Beihilfe Versicherte wird die Rechnung an die geltenden Sätze der Beihilfe angepasst. Es kann ggf. vorkommen, dass die Beihilfe nicht den gesamten Betrag erstattet und ein geringer Eigenanteil verbleibt. Bitte halten Sie vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Generell gilt, dass sie in Vorleistung treten und die anfallenden Kosten von Ihrer Krankenkasse ggf. rückwirkend erstattet bekommen. Die Rechnung ist auch dann zu begleichen, wenn sich die Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt.


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Tel.: 069/65007958
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Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
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